Informationen

Informationen zur Naturheilpraxis

 Gabriele Bögel

Wichtiger Hinweis an den Patienten:

Ich weise darauf hin, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Die Anwendungsgebiete beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in den hier vorgestellten Therapierichtungen selbst. Nicht für jeden Bereich besteht eine relevante Anzahl von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, d.h. evidenzbasierten Studien, die die Wirkung bzw. therapeutische Wirksamkeit belegen. 


Bitte beachten Sie:

Vereinbarte Termine sollten mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, da der Termin sonst für einen anderen Patienten nicht mehr belegt werden kann. Anderenfalls wird ein Ausfallhonorar fällig. 

Termine

Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung:


Montag                  8 - 17 Uhr ggf. auch länger

Dienstag                8 - 13 Uhr

Mittwoch               8 - 17 Uhr ggf. auch länger

Donnerstag           8 - 13 Uhr

Freitag                   8 - 17 Uhr ggf. auch länger

 

Für Sanguinum-Teilnehmer:  Termine innerhalb der Öffnungszeiten am Montag, Mittwoch und Freitag.

Preise

Ich berechne einen Stundensatz von 80 Euro pro Stunde. Das gilt für Anamnese, Beratungen, Befundberichte/Therapiepläne, Befundbesprechungen, sowie diverse Behandlungen. Darin ist alltäglicher Praxisbedarf wie z.B. Verbandsmaterial, Spritzen und Kanülen (wenn Bedarf), sowie Öle zur Einreibung enthalten. Bei Injektionstherapien besorgen Sie sich bitte die von mir empfohlenen Ampullen in der Apotheke. Ich bitte zu beachten, dass persönliche Termine und auch Laborauswertungen nach- oder vorbereitet werden müssen, z.B. wird ein individueller Therapieplan oder Befundbericht erstellt, Untersuchungen und Material vorbereitet oder in schwierigen Fällen Recherche erforderlich. 


Für Sanguinum gelten gesonderte Preise.

Abrechnung

In meiner Praxis erhalten alle Patienten eine Rechnung, die sofort nach Erhalt fällig wird , auch wenn ein Erstattungsanspruch gegenüber einer Versicherung oder Staatliche Beihilfe besteht.


-> Für gesetzlich versicherte Patienten:

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenkassen teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.

Über etwaige für Sie geltende Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

 

->Für Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten:


Sie können einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung haben. Bitte informieren Sie mich über Ihre Versicherungsform, damit ich Ihnen eine Rechnung auf Grundlage des GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ausstellen kann.

Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die (unteren) Sätze des veralteten Gebührenverzeichnisses von 1985 beschränkt. Dabei ist es von der jeweiligen Versicherung, bzw. dem vereinbarten Tarif abhängig in welcher Höhe erstattet wird oder auch nicht, so dass in vielen Fällen von einer Selbstbeteiligung des Patienten ausgegangen werden muss.


Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und meinem Honorar sind vom Patienten zu tragen. Das vereinbarte Honorar wird unabhängig von der Höhe der Erstattung nach Erhalt der Rechnung fällig. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung inwieweit diese Kosten übernimmt.

Informationen zur Naturheilpraxis Gabriele Bögel

Wichtiger Hinweis an den Patienten:

Ich weise darauf hin, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Die Anwendungsgebiete beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in den hier vorgestellten Therapierichtungen selbst. Nicht für jeden Bereich besteht eine relevante Anzahl von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, d.h. evidenzbasierten Studien, die die Wirkung bzw. therapeutische Wirksamkeit belegen. 


Bitte beachten Sie:

Vereinbarte Termine sollten mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, da der Termin sonst für einen anderen Patienten nicht mehr belegt werden kann. Anderenfalls wird ggf. ein Ausfallhonorar fällig. 


Termine

Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung:


Montag         8 - 17 Uhr (ggf. länger)


Dienstag       8 - 13 Uhr


Mittwoch      8 - 17 Uhr (ggf. länger)


Donnerstag  8 - 13 Uhr


Freitag          8 - 17 Uhr (ggf. länger)


 

Für Sanguinum-Teilnehmer: Termine innerhalb der Öffnungszeiten am Montag, Mittwoch und Freitag.



Preise

Ich berechne einen Stundensatz von 80 Euro pro Stunde.   Darin ist alltäglicher Praxisbedarf wie z.B. Verbandsmaterial, Spritzen und Kanülen enthalten.  Ich bitte zu beachten, dass persönliche Termine nach- oder vorbereitet werden müssen, z.B. wird ein individueller Therapieplan oder Befundbericht erstellt, Untersuchungen und Material vorbereitet oder in schwierigen Fällen ist Recherche erforderlich.

Sanguinum Termine werden gesondert berechnet.


Abrechnung

In meiner Praxis erhalten alle Patienten eine Rechnung die  sofort nach Erhalt fällig wird, auch wenn ein Erstattungsanspruch gegenüber einer Versicherung oder staatlicher Beihilfe besteht.


-> Für gesetzlich versicherte Patienten:

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenkassen teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.

Über etwaige für Sie geltende Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.


-> Für Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten:

Sie können einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung haben. Teilen Sie mir bitte Ihre Versicherungsform mit, sodass ich eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellen kann. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des veralteten Gebührenverzeichnisses von 1985 beschränkt. Dabei ist es von der jeweiligen Versicherung, bzw. dem vereinbarten Tarif abhängig in welcher Höhe erstattet wird oder auch nicht, so dass in vielen Fällen von einer Selbstbeteiligung des Patienten ausgegangen werden kann.


Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und meinem Heilpraktikerhonorar sind vom Patienten zu tragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung inwieweit diese Kosten übernimmt.

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